Garantie oder Gewährleistung

Der große Unterschied am Beispiel eines kaputten Starters einfach erklärt!

Beispiel: 5 Monate nachdem Sie Ihren neuen Gebrauchtwagen gekauft und angemeldet haben, wird der Starter kaputt.

Gewährleistung

Für die Gewährleistung ist ausschlaggebend, ob zum Zeitpunkt des Kaufes (der Übergabe) ein Mangel (z.B: am Starter) bereits bestanden hat oder nicht. Dabei liegt die Beweispflicht in den ersten 6 Monaten beim Verkäufer (Autohaus) und danach beim Käufer (Kunden).

Wurde beim Kauf des Gebrauchtwagens eine Ankaufsüberprüfung beim ÖAMTC oder Arbö durchgeführt und es wurde kein Mangel (Beispiel: am Starter) festgestellt, gehen die Reparaturkosten zu Lasten des Käufers (Kunden).

Garantie

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Egal ob ein Ankaufstest beim ÖAMTC oder Arbö durchgeführt wurde oder nicht, egal ob der Starter zum Zeitpunkt des Kaufes kaputt war oder nicht, im Reparaturfall übernimmt die Car-Garantie die Reparaturkosten* und zusätzlich gibt es sogar noch eine Mobilitätsgarantie*.

Detaillierte Informationen über das Gewährleistungsrecht finden Sie auch im Internet unter: www.ris.bka.gv.at/bundesrecht §922 bis 933 ABGB.

(*laut Bedingungen)